Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Gäste des Ferienhauses »Stilblüte«
Allgemeines
- Vermieterin ist Frau Sylvia Grieger, Zwenzow Nr. 32, 17237 Userin. Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich
begrenzte Überlassung eines privaten Ferienhauses in Zwenzow Nr. 32, 17237 Userin zu Wohnzwecken.
- Vertragspartner sind Sylvia Grieger (nachfolgend »Vermieterin« genannt) und der Mieter/Feriengast
(nachfolgend »Mieter« genannt), der die Unterkunft im angemieteten Zeitraum auch selbst bewohnt.
Eine Anmietung für oder Weitervermietung an DRITTE ist ausgeschlossen.
- Das Ferienhaus darf höchstens mit der im Vertrag vereinbarten Anzahl von Personen bewohnt werden. Für Ausnahmen ist
eine schriftliche Zustimmung der Vermieterin erforderlich. Überzählige Personen können von der Vermieterin
abgewiesen werden.
- Ein verbindlicher Anspruch auf Vermietung der Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum entsteht erst mit Übersendung
einer Buchungsbestätigung der Vermieterin an den Mieter. Die Übersendung der Buchungsbestätigung erfolgt nach Eingang
der Anzahlung auf dem Konto der Vermieterin per E-Mail oder Fax.
- Haustiere sind nicht gestattet, falls keine anders lautende schriftliche
Vereinbarung zwischen Vermieterin und Mieter vorliegt.
- Im Ferienhaus ist das Rauchen grundsätzlich in allen Räumen untersagt.
Geraucht werden darf nur auf der Terrasse.
- Eine Hausordnung liegt im Ferienhaus aus. Sie ist Vertragsbestandteil. Eine Nichteinhaltung ist ein
sofortiger Kündigungsgrund. Auf Nachbarn ist Rücksicht zu nehmen.
- Für die Reinhaltung des Mietobjektes während der Mietzeit ist der Mieter verantwortlich. Bei der Abreise übergibt
der Mieter die Wohnung besenrein und entsorgt den Müll getrennt nach Restmüll, Papier, Wertstoffen und
kompostierbaren Stoffen (siehe auch Hausordnung). Die Endreinigung erfolgt durch den Vermieter zu den unter
Preisen angegebenen Konditionen.
- Die Nutzung von Zelten oder Wohnmobilen auf dem Grundstück ist nicht gestattet.
Miete
- Der Mietpreis geht aus dem Vertrag hervor. Der Mietvertrag wird rechtskräftig mit Eintreffen des unterschriebenen
Vertrages bei der Vermieterin.
Mit Vertragsabschluß wird eine Anzahlung in Höhe von 40% des Mietpreises fällig. Die Anzahlung ist zeitgleich,
spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen, mit der Absendung des unterschrieben Vertrages an die Vermieterin
auf das Konto der Vermieterin zu leisten. Maßgebend ist das Datum des Zahlungseingangs.
Geht innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des schriftlichen Vertrages bei der Vermieterin die Anzahlung auf dem
Konto der Vermieterin ein, gilt die Buchung als rechtswirksam und der Mieter erhält eine schriftliche
Buchungsbestätigung per E-Mail oder Fax.
Der Gesamtbetrag wird zeitgleich mit der Überlassung des Ferienhauses inkl. sämtlicher Einrichtungsgegenstände für den Mietzeitraum fällig. - Unkostenbeiträge für Serviceleistungen werden mit Erbringungsdatum in bar fällig.
- Die vereinbarten An- und Abreisetermine sind bindend. Die Mietzeit beginnt am Anreisetag um 16:00 Uhr
und endet am Abreisetag um 10:00 Uhr.
Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise des Mieters ist der volle Mietpreis gemäß Mietvertrag zu
entrichten. Eine Rückerstattung von Kosten — ganz oder anteilig — ist ausgeschlossen. - Will der Gast den Mietvertrag vor Anreise kündigen, muss dies in schriftlicher Form geschehen und untenstehende
Stornierungsgebühren werden fällig.
- Ab 30 Tage vor Anreise zahlt der Gast, wenn er storniert, 40% des Mietpreises.
- Ab 20 Tage vor Anreise zahlt der Gast, wenn er storniert, 60% des Mietpreises.
- Ab 10 Tage vor Anreise zahlt der Gast, wenn er storniert, 80% des Mietpreises.
- Ab 7 Tage vor Anreise zahlt der Gast, wenn er storniert, 100% des Mietpreises.
- Wir empfehlen unseren Gästen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Haftung
- Die Benutzung/Nutzung des Hauses, des Grundstückes und aller Einrichtungen auf dem Grundstück erfolgt auf eigene Gefahr.
- Der Mieter haftet für selbst verursachte Schäden am und im Ferienhaus inkl. dem Hausrat und der Möbel während seiner
Nutzung in voller Höhe. Schäden, die der Mieter an Einrichtungsgegenständen (z. B.: Brandflecke, Glasbruch usw.)
verursacht, sind unverzüglich der Vermieterin zu mitzuteilen. Diese werden ihm in Rechnung gestellt und sofort in bar
beglichen.
- Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung usw. kann die Vermieterin nicht haftbar
gemacht werden; eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.
Verluste und Abweichungen von der Inventarliste sind der Vermieterin binnen zwei Tagen nach Mietbeginn mitzuteilen. - Eine Änderung der Ausstattung des Ferienhauses bleibt der Vermieterin vorbehalten.
- Für persönliche Wertgegenstände des Mieters haftet die Vermieterin nicht.
- Die Nutzung des auf dem Grundstück zur Verfügung gestellten PKW-Stellplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.
Für eventuell auftretende Schäden am Fahrzeug des Mieters (z. B. durch Tiere, herabfallende Äste usw.) übernimmt
die Vermieterin keine Haftung.
- Für Unfälle jeglicher Art wird durch die Vermieterin keine Haftung übernommen.
- Für Störungen des Buchungsvorganges bzw. -abwicklung infolge höherer Gewalt, Streik oder Übermittlungsstörungen
im Kommunikationsnetz wird keine Haftung übernommen.
- Die Haftung des Vermieters beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Die Haftung des Vermieters bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen
- Wenn oben stehende einzelne Bestimmungen der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« unwirksam sein
oder werden sollten, so bleiben davon die übrigen Bestimmungen unberührt.
- In diesem Fall muss sich dann um eine zulässige Bestimmung bemüht werden, die der beabsichtigten Regelung
möglichst nahe kommt.
- Der Mieter erkennt die »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« mit Unterschrift des Vertrages an und
verpflichtet sich zu einem sorgsamen Umgang mit Ferienhaus, Inventar und Schlüsseln.
- Bei Verstößen gegen die »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« behält sich die Vermieterin das Recht
zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages vor. Ein Anspruch des Mieters auf Rückerstattung des Mietpreises —
ganz oder anteilig — besteht in diesem Fall nicht.
- Gerichtsstand ist Neustrelitz
- Zwenzow im Dezember 2008